Zur natürlichen Sättigung…
Um die natürliche Sättigung erreichen zu lassen wird bewusst nicht jagdlich in den Wolfsbestand eingegriffen. Das heißt, dass Wölfe sich überall dorthin ausbreiten dürfen wohin sie wollen, wie schnell sie wollen und in welcher Menge sie wollen. Tritt die Sättigung nach und nach in den unterschiedlichen Regionen ein, werden künftig weniger Welpen produziert. Die Beutetierdichten (Angebot) entscheiden dabei über die Wolfsdichten.
Zur Regulierung des Wolfes…
Der Begriff “Regulierung” von Wölfen sollte meines Erachtens nach nur im Zusammenhang wissenschaftlicher Forschungsprojekte Verwendung finden und nicht mit der eigentlichen Bejagung von Wölfen vermischt werden. Gegenstand solcher genehmigter Regulierungsmaßnahmen sind die Beantwortung von wissenschaftlichen Fragestellungen unterschiedlicher Art. Die Rahmenbedingungen sind dabei u.a. sowohl die zeitliche Begrenzung beim Eingriff in den Wolfsbestand, wie auch die Menge der zu entnehmenden Tiere. Ferner sind solche Projekte auf eine definierte Region begrenzt. Nur ausgewählte Projektteammitglieder nehmen die Entnahme der Wölfe vor.
Zur Bejagung des Wolfes…
im Sinne des Jagdrechtes, wie z.B. Rotwild oder Fuchs, setzt voraus,
- dass der Wolf dem Jagdrecht unterliegt und damit als “Wild” im Sinne des Jagdrechtes eingestuft wird,
- dass die Population so groß ist, dass eine Bejagung den günstigen Erhaltungszustand dieser Population nicht gefährdet.
Bei einer Übernahme in das Jagdrecht würde dem Wolf in der derzeitigen Situation eine ganzjährige Schonzeit eingeräumt werden. Der strenge Schutz über das nationale und EU-Recht (Naturschutzrecht) besteht weiterhin (siehe Luchs, Fischotter, Wildkatze). Da der Wolf weiterhin über die FFH-Richtlinie geschützt ist, dürfte er nur dann im Rahmen einer Jagdausübung geschossen werden, wenn sich seine Population in einem “guten Erhaltungszustand” befindet und dieser durch Bejagung nicht verschlechtert würde. Unter diesen Umständen würde ihm auch eine Jagdzeit eingeräumt.
Eine Population (wie z.B. die deutsch-westpolnische) ist laut genetischen Untersuchungen aber erst dann in einem guten Erhaltungszustand (mit ausreichender genetischer Variabilität), wenn sie mindestens 1.000 Tiere zählt, ein regelmäßiger freier Austausch der Individuen innerhalb des gesamten Populationsgebietes erfolgen kann und wenn diese 1.000 Tiere auf eine ausreichende genetische Vielfalt zurückzuführen ist (also nicht, wenn sie von relativ wenigen Tieren abstammen wie die kleine deutsch-westpolnische Population heutzutage). Der Erhaltungszustand muss durch harte Daten belegt werden (u.a. im Rahmen des Monitorings ermittelte C1- und C2-Nachweise).
Ein Abschussplan müsste dann für die Art erstellt werden, der jedoch hohe Auflagen zur Umsetzung beinhalten würde (vergleichbar denen bei der so genannten “licensjakt” in Schweden).
Fachlich wäre es erforderlich, genau festzulegen, in welchem Rudel welche Tiere gejagt werden dürfen, z.B. Jährlinge, nicht jedoch das Elternpaar. Dies Forderung ist in jagdlichen Situationen kaum realisierbar, da in der Regel nur wenige Sekunden für die Ansprache (Beurteilung des Wildes nach Geschlecht, Altersklasse, Gewicht, Stellung in der Familie, etc.) zur Verfügung stehen und Durchschnittsjäger nicht über die erforderliche Fachkompetenz verfügen, einen Jährling von einem adulten Tier zu unterscheiden – fällt dies doch sogar erfahrenen Wolfskennern innerhalb so kurzer Beobachtungszeit schwer!
Den Wolf in das Jagdrecht zu überführen, ist zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend und sinnvoll. Der Wolf genießt durch das Naturschutzrecht einen mindestens so strengen rechtlichen Schutz wie durch das Jagdrecht für ganzjährig geschützte Arten (Straftatbestand, bis zu 5 Jahre Haft). Ein guter Erhaltungszustand der deutsch-westpolnischen Population ist weit entfernt.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass der Wolf bisher nicht fester Bestandteil der Lehrpläne in den verschiedenen Schulformen ist – leider aber auch weitestgehend nicht der Vorbereitungslehrgänge zur Jägerprüfung, die jährlich tausendfach in Deutschland abgelegt wird und neue Jäger in die Reviere des Menschen entlässt. Somit steht der Jäger Mensch dem Topprädator Wolf doch ziemlich frei von Fachkunde über dessen Wildbiologie gegenüber. Die Forderung, über den Wolf zu lehren ist somit gerechtfertigt, ernst zu nehmen und umgehend umzusetzen. Sinnvolle Maßnahmen der Jägerschaft sind die Überarbeitung der Literatur für Jägerseminare sowie die Korrektur und Überarbeitung der Darstellung des Wolfes in der Jagdliteratur, insbesondere den Lehrbüchern für die Vorbereitung der Jägerprüfung. Auch die Jägerprüfung selbst muss den Wolf erfassen – sei es, dass er im Jagdrecht steht oder nicht.
Jäger sind per Gesetz verpflichtet, das Wild zu hegen und zu pflegen. Doch wie soll das gelingen, wenn man sich nicht mit Wölfen auskennt? Die Pflicht der Jäger zur Hege ist für den Wolf allerdings auch nicht realistisch. Wie soll ein Wolf gehegt werden? Er braucht kein Heu in Notzeiten, er braucht keine Wildäcker, keine Hegebüsche, kein Fernhalten von Prädatoren.
Bevor ein Jäger ein Tier erlegen (in der Jägersprache “strecken”) darf, muss er es ansprechen, d.h. er muss beurteilen, welches Geschlecht das in Betracht kommende Tier hat, wie alt es ist, wie fit das Tier optisch wirkt und ob es somit überhaupt getötet werden darf. Durch fehlendes Fachwissen und fehlende Routine, sind Jäger in Deutschland in der großen Mehrheit nicht im Stande, den in freier Wildbahn lebenden Wolf richtig anzusprechen. Es erfordert sehr viel Erfahrung, den gesichteten Wolf aufgrund seiner Optik in die richtige Altersklasse einzustufen. Wir unterscheiden drei Altersklassen: Erwachsener Wolf, Jährling und Welpe. Sogar Verwechslungen zwischen Hunden und Wölfen sind festgestellt worden. Dieser Umstand kann nur positiv verändert werden, wenn Jäger und deren Verbände in ihrer Gesamtheit gewillt sind, sich die Fachkunde über Wölfe anzueignen.
Wölfe sind hochsoziale Säugetiere, bei denen sich beide Elternteile an der Aufzucht der Welpen langfristig beteiligen. Selbst die ein Jahr älteren Geschwister der Welpen – die Jährlinge – unterstützen die Eltern bei der Welpenaufzucht. Die beiden Elterntiere leben in der Regel monogam zusammen und besetzen gemeinsam ein Revier, das häufig über 200 Quadratkilometer groß ist. Dieses Revier können Wölfe in einer Nacht vollständig durchstreifen. Das konnte anhand von mit Senderhalsbändern ausgestatteten Wölfen und Satellitentechnik in Deutschland bewiesen werden. In Wolfsrevieren dieser Größe befinden sich rechnerisch 20 Jagdreviere des Menschen zu je durchschnittlich 1.000 Hektar Größe. Tatsächlich sind die Reviere häufig kleiner – also noch mehr Jagdreviere des Menschen im Wolfsrevier. Somit ist es realistisch, dass bei einem Jagdansitz auf Wildschweine tatsächlich alle Jäger ein und dasselbe Wolfsrudel, ein Pärchen oder eben auch das Einzeltier, wenn nur eins vorhanden ist sehen. Beim Anblick z.B. eines einzelnen Wolfes besteht wiederum die Gefahr, dass die Sichtungen aller Jäger aufaddiert werden und über mehrere Wölfe im Gebiet diskutiert wird, obwohl nur dieser eine da ist. Hier stellt sich übrigens schon die nächste Frage: Sollen Elterntiere geschossen werden dürfen, wenn sie doch beide gemeinsam und dauerhaft den Nachwuchs aufziehen? Nein, denn das verbietet die Jagdethik! Während der Aufzuchtphase der Welpen werden diese an ihre eigene Art – also an Wölfe sozialisiert, also gebunden. Der Mensch steht dabei außen vor, was erklärt, dass Wölfe nicht sonderlich an Menschen interessiert sind. Wölfe haben aber auch keine panische Angst vor Menschen. Während der Aufzuchtphase werden die jungen Welpen parallel nebenbei an verschiedenste Umweltreize gewöhnt. Bei den ersten Wanderungen durch das Elternrevier, zu Beginn ihres ersten Winters, setzt sich dieser Prozess fort. Wölfe lernen also ganz nebenbei die verschiedensten natürlichen und unnatürlichen Gegebenheiten kennen. Je nach Lebensraum kann die Habituierung sehr unterschiedlich ablaufen. Wir Menschen zählen übrigens nicht zur Beute der Wölfe, auch wenn äußerst selten Übergriffe von Wölfen auf Menschen festgestellt wurden. Wie schon gesagt sind Wölfe hochsoziale Lebewesen. Deshalb sollte es nicht verwundern, dass es auch bei ihnen unterschiedliche Typen gibt. So gibt es durchaus sehr vorsichtige und neugierigere Individuen. Die intensive Bejagung von Wölfen in Europa dürfte dazu geführt haben, dass nur die sehr vorsichtigen Individuen überlebten. Diese Vorsicht wird von ihren Nachkommen in einer Mischung sowohl vererbt, als auch erlernt worden sein. Hoher Jagddruck kann also selektiv wirken – ähnlich einem Zuchtprozess. Ab dem 1. Mai, wenn der Wolf also etwa ein Jahr alt ist, benennen wir ihn von Welpe auf Jährling um – so ist heute das Wolfsjahr festgelegt. Er ist mittlerweile ein Wolf, der in die Pubertät eingetreten ist und langsam erwachsen wird. Schon längst ist er aber im Hinblick auf Körpergröße und Körperbau nicht mehr von einem erwachsenen Wolf zu unterscheiden. Im Alter von ein bis zwei Jahren wandern Wölfe in der Regel aus dem Elternrevier endgültig ab, mit der Zielsetzung, ein eigenes Jagdrevier und einen Paarungspartner zu finden. Und dennoch muss festgehalten werden: haben wir Jäger eines Tages den Wolf vor uns im Revier, können wir nicht mit Bestimmtheit feststellen, wen wir da genau anzusprechen haben – ist es ein erwachsen aussehender Jährling während der Suche nach einem neuen Revier oder tatsächlich ein erwachsener Wolf? Beim erwachsenen Wolf stellt sich wiederum die Frage, ob er ein Einzeltier ist, oder ob seine Partnerin bzw. ihr Partner mit im Wolfsrevier ist und ob sie Nachwuchs führen. Nur wenn ein ganzes Rudel vollständig zu sehen ist, können Einschätzungen getroffen werden. Eine selektive Jagd ist also nicht möglich, es sei denn Elterntiere wären markiert oder es werden ausschliesslich Welpen bis zu ihrem ersten Herbst bejagt.
Sollten Forderungen massiv werden, den Wolf eines Tages in das Jagdrecht mit Schonzeiten und Bejagungszeiten aufzunehmen, muss zunächst einmal überlegt werden, wer denn dann den Wolf überhaupt erlegen soll. Hier ist eine große Diskrepanz zu erkennen. Angenommen der Abschussplan sieht die Erlegung eines Wolfes in einem Jahr in einem definierten Gebiet vor. Wer stellt sicher, dass in den über 20 Jagdrevieren des Menschen – geteilt mit einem Wolfsrevier – auch wirklich nur ein Wolf geschossen wird und nicht versehentlich mehrere, unwissend, dass in derselben Nacht bereits an anderer Stelle schon der Wolf geschossen wurde, was auch nicht realistisch ist. Hier muss strengste Meldepflicht darüber gegeben sein, dass ein Wolf geschossen wurde. Ehrlich gefragt, wie soll das gelingen? Deshalb wird der Mehrfachabschuss nicht zu vermeiden sein. Die zuvor erwähnte Problematik der richtigen Ansprechbarkeit bleibt bestehen und die Lichtverhältnisse der Dämmerung und des Mondlichtes tragen noch erschwerend dazu bei. Schon heute sind illegale Abschüsse festzustellen. Bei der schwedischen “licensjakt” darf nur bei Tageslicht gejagt werden, jede Jagdgruppe hat einen verantwortlichen Jagdleiter, der sofort über einen abgegebenen Schuss informiert wird und diesen sofort an eine Zentralstelle weiter meldet. Alle 30 Minuten muss er bei der Zentralstelle nachfragen, ob noch ein Wolf frei ist. Jeder abgegebene Schuss wird zunächst auf die Quote angerechnet, so lange, bis bei einer Nachsuche mit völliger Sicherheit geklärt ist, dass der beschossene Wolf unverletzt geblieben ist. Wird ein Wolf über die Quote hinaus geschossen, dann wird zunächst eine Untersuchung wegen Wilderei eingeleitet.
Desweiteren muss die Erlegung wildernder Hunde gesetzlich verboten werden, was allerdings auch heute schon angebracht ist. Dafür, dass der eigene Hund wildern geht, gehört der Hundebesitzer allerdings auch bestraft. Eine Verwechslungsmöglichkeit aufgrund falscher Identifikation seitens des Jägers Mensch muss ausgeschlossen werden, um nicht verleitet zu werden, absichtlich den Wolf für einen wildernden Hund zu halten und den Abschuß “versehentlich” zu rechtfertigen. Um es klar zu sagen, haben Jäger dieser Couleur übrigens ohnehin nicht den Jagdschein verdient. Diese beschädigen das Ansehen derjenigen Jäger, die das Weidwerk ernst nehmen und mit Respekt vor Gottes Kreaturen handeln.

Jäger wollen Trophäen sammeln. Das ist Bestandteil der Jagd. Beim Wolf, wie auch beim Fuchs, ist diese sein Fell. Hier muss das Aneignungsrecht, dass der Jäger in Bezug auf das erlegte Wildtier hat, allerdings vorerst ausgehebelt werden. Alle erlegten Wölfe müssen an diejenigen Institute abgegeben werden, die aufgrund genetischer Untersuchungen feststellen wie “fit” die Population ist. Weitere wissenschaftliche Untersuchungen sind an den toten Tierkörpern vorzunehmen.

Abschließend sollen hier weitere Überlegungen zur Bejagung von Wölfen dargestellt werden.
Immer wieder ist davon zu hören, dass man Wölfe lediglich auf Truppenübungsplätzen zulassen sollte, und somit außerhalb dieser Plätze bundesweit nicht. Von sogenannten “Wolfsinseln” ist die Rede. Dieser Umstand wird nie Realität werden, aufgrund der Tatsache dass dann die wenigen Wölfe auf solchen Inseln in die Inzuchtdepression hineingeraten. Dieses ist artenschutzrechtlich nicht zu vereinbaren und sollte auch nicht aus der Sicht eines Jägers als “die Lösung” angesehen werden.
Argumentationen, Wölfe zu jagen, um dies als eine Herdenschutzmaßnahme abzubilden laufen ebenso ins Leere. Hier können allenfalls auffällige Wölfe die beispielsweise nur noch Nutztiere reißen, obwohl diese ausreichend geschützt sind, in Betracht kommen. Solche Wölfe sollten jedoch im Rahmen von Managementmaßnahmen aus der freien Wildbahn entnommen werden.
Die Gesellschaft ändert sich. Nie stand das Jagdwesen in Deutschland so sehr im Fokus der Öffentlichkeit und in der Kritik, wie jemals zuvor. Sollten sich die Forderungen erhärten den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen, wird man um die Anführung des sogenannten “vernünftigen Grundes” nicht mehr umhin kommen.
Argumente, dass Wölfe doch in der Wildnis auch gejagt werden, dürfen natürlich geäußert werden, um über die Bejagung von Wölfen in Deutschland zu diskutieren. Gleichwohl sollten wir uns vor Augen führen, dass in Wildnisgebieten allzu oft diejenigen Wölfe erlegt werden, die sich gerade zeigen. Dieses geschieht nicht aus reiner Willkür, sondern weil es oft die einzige Chance ist, überhaupt einen Wolf zu erlegen. Die Wildnisgebiete Europas sind nicht mit der Kulturlandschaft Europas zu verwechseln. Gerade in der deutschen Kulturlandschaft sind es wie bereits oben beschrieben eine Vielzahl von Jägern, die sich mit ihrem Revier das große Revier des Wolfes teilen. In den Wildnisgebieten sind es oft nur wenige Jäger die dort die Jagd ausüben, und somit diejenigen Chancen nutzen die sich bieten, unabhängig von der Frage der Altersstruktur des Wolfs des Wolfes oder seine Rolle im Rudel.
Sollte der Wolf eines Tages in Deutschland gejagt werden, muss es unabdingbar sein das im Vorfeld im europäischen Umfeld analysiert wird welche Fehler dort bereits gemacht wurden. Hierdurch können wir vermeiden eben solche Fehler auch in Deutschland zu wiederholen.