
Wir empfehlen das nebenstehend angezeigte Dokument “Konzept zum Umgang mit Wölfen die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten – Empfehlungen der DBBW – BfN-Skripten 502 / 2018” herunterzuladen und aufmerksam zu lesen. Es beschreibt umfassend, wie mit Wölfen in den verschiedenen möglichen Situationen, in denen sie “problematisches bzw. auffälliges Verhalten” gegenüber Menschen und Haushunden zeigen, umgegangen werden sollte.

Wir empfehlen das nebenstehend angezeigte Dokument “Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen” herunterzuladen und aufmerksam zu lesen. Es beschreibt umfassend, wie mit Wölfen in den verschiedenen möglichen Situationen, in denen sie “problematisches bzw. auffälliges Verhalten” gegenüber Nutztieren zeigen, umgegangen werden sollte.
Eine Möglichkeit einen Wolf als auffällig zu deklarieren ist, wenn er aus der Sicht des Menschen eine unerwünschte Verhaltensweise immer wieder zeigt. Dazu zählt beispielsweise wenn sich ein Wolf immer wieder in die unmittelbare Nähe des Menschen oder/und seiner Hunde begibt. Ferner würde auch ein Wolf, der immer wieder ausreichend geschützte Nutztiere reißt einer solchen Beurteilung unterliegen können.
Das Motiv den Wolf als verhaltensauffällig einzustufen ist dabei immer Angst. Die Angst wiederum bezieht sich auf Frage um die eigene Unversehrtheit als Mensch oder um die Unversehrtheit der eigenen Haus- und Nutztiere. Doch auch die Angst vor wirtschaftlichen Schäden in der Nutztierhaltung ist als Motiv zu benennen.
Ein weiterer Grund, dass ein Wolf möglicherweise als “verhaltensauffällig” in Erscheinung tritt, kann eine innere oder äußere Verletzung, ein extremer Parasitenbefall, eine Krankheit oder Behinderung seiner selbst sein oder eine andere physiologische Ursache haben.
Zeigt sich ein Wolf in seinem Verhalten als auffällig bzw. unüblich, so sollte zunächst ein Protokoll (eine umfassende und detaillierte Tabelle – die Falldatei) über ihn und die Region in der er lebt installiert werden. In dieses Protokoll werden alle Hinweise (aus der Vergangenheit, aktuelle und künftige) über den Wolf festgehalten. Mit der Zeit sollte erkennbar sein, ob, was und wie genau für sein bzw. ein auffälliges Verhalten spricht. Erst im Zuge der Datenauswertung und nachdem eine fachliche und anerkannte Beurteilung des betroffenen Wolfes eine Verhaltensauffälligkeit attestiert, gilt es zu entscheiden wie künftig mit dem Tier umgegangen werden soll und welche weiteren Maßnahmen parallel umzusetzen sind.
Im Grunde genommen gibt es nur wenig verschiedene Maßnahmen die unternommen werden können um “das Problem” zu lösen. Diese Maßnahmen sind im Folgenden beschrieben:
Bei der Entfernung von Auslösern (auch Reize oder Attraktionen genannt) wirkt der Mensch an sich nicht direkt auf das Wolfsindividuum ein, um somit eine Verhaltensmodifikation durchzuführen. Vielmehr geht es darum, dem Wolf etwas “angenehmes oder wohltuendes wegzunehmen” und ihn dadurch wieder auf Abstand zu bringen. Der Wolf soll das zuvor noch interessante oder reizvoll anmutende Gebiet als plötzlich uninteressant bewerten und den Ort nicht mehr von sich aus aufsuchen.
Beispiele:
- Sucht ein Wolf immer wieder die Nähe des Menschen auf, weil er dort mit Leichtigkeit an Futter kommt in Form von exponiert offen stehenden und gefüllten Mülltonnen, so gilt es die Mülltonne zu dauerhaft zu verschließen bzw. die Mülltonnen an sich für den Wolf in unerreichbarer Form unterzubringen. Diese Maßnahme kann die Ursache “Wolf sucht des Menschen Nähe auf” bereits beheben.
- Sucht ein Wolf immer wieder die Nähe zu einem bestimmten Hund (und indirekt des Menschen) auf, der selbst viel draußen auf dem Hof lebt, so ist dieser mindestens für einen Übergangszeitraum (z.B. Paarungszeit der Wölfe) in der Wohnbehausung des Menschen, im Stall, im Zwinger, etc. unterzubringen und für den Wolf unerreichbar werden zu lassen. Diese Maßnahme kann die Ursache “Wolf sucht des Hundes Nähe auf” bereits beheben.
- Tötet ein Wolf immer wieder ungeschützte Schafe, stellt die leichte Erreichbarkeit der Beute den Auslöser dar. Es gilt die Schafe entsprechend sicher zu schützen mittels geeigneter Zäune, Ställe und/oder Herdenschutztiere.
Bei der Vergrämung eines Wolfes wird auf diesen direkt eingewirkt, um somit eine Verhaltensmodifikation (z.B. Verhaltenslöschung) durchzuführen. Diese Einwirkung wird je nach Handlungsanweisung zur Löschung der Wolfsverhaltens durch einen oder mehrere Menschen durchgeführt und/oder unter Anwendung von technischen Mitteln. Es geht letztendlich darum, dem Wolf etwas “unangenehmes hinzuzufügen” und ihn dadurch z.B. wieder auf Abstand von etwas zu bringen. Der Wolf wird für seine unerwünschte und als auffällig eingestufte Verhaltensweise bestraft.
Die Vergrämung reicht wahrscheinlich nicht immer allein aus, um das Problem “am Wolf” zu lösen. Es ist ebenso wichtig herauszufinden, warum der Wolf so geworden ist und die Ursachen dafür abzustellen bzw. zu entfernen. Hier wurde zuvor die Entfernung von Auslösern beschrieben, wobei weitere Maßnahmen dazu erforderlich sein können.
Vergrämung von Tieren läuft im Lernbereich der operanten Konditionierung ab (auch instrumentelle Konditionierung genannt) und dem damit verbundenen Erkenntnisgewinn des Tieres. Das bedeutet, dass zu vergrämende Tier beurteilt für sich wie es mit der auf sich erfolgten Einwirkung nachhaltig oder kurzfristig umgeht. Sucht es also erneut die “interessante” Situation auf oder meidet es künftig die Situation. Die operante Konditionierung beschreibt also das Erlernen neuer Handlungen. Bei der operanten Konditionierung wird eine Verbindung zwischen einem Reiz und einer Reaktion gelernt. Hierfür werden die Auswirkungen eines Verhaltens künstlich beeinflusst (manipuliert). Der Reiz kann auch eine Situation sein. Es herrscht der Grundsatz “Ein Tier strebt nach Steigerung des Wohlbefindens und vermeidet Schmerz und Unbehagen (Lernen am Erfolg / Lernen durch Belohnung und Bestrafung)”. Bei der operanten Konditionierung können die Individuen eine Entscheidung treffen, was sie wiederum bei der klassischen Konditionierung nicht können.
Nähere Erläuterungen zur operanten Konditionierung finden Sie auf dieser Seite ganz unten.
Zunächst muss festgestellt werden, wie offensichtlich, zeitlich und örtlich vorhersehbar der auffällige Wolf in Erscheinung tritt. Hiernach entscheidet sich, ob der Wolf zunächst mit einem Senderhalsband ausgestattet werden muss oder nicht. Soll er mit einen GPS- und VHF-Senderhalsband versehen werden, muss er zunächst eingefangen werden, was wiederum eine enorme zeitliche Herausforderung darstellen kann.
Zeigt sich der Wolf immer wieder offensichtlich und mit einer gewissen ortsgebundenen Vorhersehbarkeit, könnte möglicherweise auf die Besenderung verzichtet werden und der Wolf umgehend vergrämt werden.
Zeigt sich der Wolf zeitlich unrythmisch und unvorhersehbar auffällig an verschiedenen Orten und in des Menschen Nähe, muss sichergestellt sein, dass man ihn hinsichtlich seiner Fortbewegungsrouten 24h/Tag überwachen kann. Eine Fangaktion mit Besenderung des Wolfes ist umzusetzen. Nachdem die Besenderung erfolgreich gelungen ist, muss der Wolf stetig überwacht werden, um jederzeit auf ihn einwirken zu können. Diese Methode ist entweder mit einem im Zeitintervall eng getakteten GPS-Sender (alle paar Minuten gibt der Wolf seine Position preis) oder mit VHF-Kreuzpeilung umzusetzen, wenn die GPS-Abfrage zu große Zeitintervalle umfasst. Die VHF-Sender-Empfänger-Methode erfordert jedoch, dass sich ein Mensch bzw. mehrere “auf die Suche” nach dem Wolf, bzw. dessen Sendesignal, begeben. Dabei darf der Wolf jedoch auch nicht vor sich her getrieben werden.
Ferner kann der Wolf erst geortet werden, wenn zwei Peilungen vorgenommen und auf einer Karte eingezeichnet werden. Man spricht dabei von der Kreuzpeilung. Eine Fulltime-VHF-Überwachung erfordert allerdings auch Manpower im Schichtsystem. Dieses stellt allerdings für sich betrachtet eine arbeitsrechtliche und manpower-bezogene Herausforderung dar. Eine weitere Hürde in der Fulltime-Überwachung können mögliche Betretungsverbote von großen Arealen sein. Wird der Wolf getrackt (überwacht) und tritt der Wolf unerwünscht in Erscheinung, gilt es der Situation entsprechend angemessen auf ihn vergrämend einzuwirken. Somit kann es zielführend sein, der der “Orter” nicht parallel auch der “Vergrämer” ist. Der Orter sollte in vollem Umfang mit den Methoden und Wirkungsweisen der Vergrämung vertraut sein, um neben dem Vergrämer die Situation mit zu beurteilen. Vor dem oben bereits beschriebenen Aspekt der möglichen erforderlichen Generalisierung der Vergrämungsmaßnahmen, kann eine Vergrämungsmaßnahme mehrere Tage oder gar Wochen von der Besenderung bis hin zur erfolgreichen Verhaltenslöschung in Anspruch nehmen. Es ist jedoch unabdingbar, dass eine geschulte und jederzeit abrufbereite Mannschaft für eine solche Aufgabe zur Verfügung steht.
Die Entfernung bzw. Entnahme eines Wolfes aus der Natur unterscheidet sich vollständig von der Vergrämungsmaßnahme und dürfte durchgeführt werden, wenn eine Aussicht auf Erfolg durch Vergrämung nicht gegeben ist. Die relevante Behörde würde die Entnahme anordnen, damit der Wolf z.B. keine weitere Gefahr in der Öffentlichkeit darstellt.
Die Entnahme kann auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen:
- Der in freier Wildbahn eindeutig zu identifizierende Wolf wird durch Abschuss getötet (letale Entnahme).
- Der Wolf wird zunächst mittels einer Falle lebend gefangen und in einer speziellen Räumlichkeit für einen kurzen Zeitraum untergebracht. Nachdem er eindeutig als besagter Wolf identifiziert wurde, wird er immobilisiert und euthanasiert.
Eine dauerhafte Unterbringung von aus der freien Wildbahn entnommenen lebenden Wölfen in Auffangstationen lehnen wir ab. Man stelle sich vor, welches mögliche seelische Leid ein solcher Wolf über Jahre hinweg bis zu seinem natürlichen Tod zu ertragen hätte. Möglicherweise würde er dazu auch noch immer wieder versuchen aus dem Gehege auszubrechen und sich ggf. dabei am Gebiss, seinen Pfoten oder anderen Körperpartien massiv verletzen. Diese Vorgehensweise kann nicht mit dem Tierschutzrecht in Einklang stehen (siehe hierzu auch Wolfauffangstation).
Ideen, den Wolf lebend einzufangen und an einem anderen Ort wieder auszusetzen, können unter Umständen nur eine Problemverschiebung auf der Landkarte erwirken. Ferner stellt sich die Frage, wer freiwillig einen als auffällig eingestuften Wolf bei sich in der Region ausgesetzt haben will. In echten Wildnisgebieten ist diese Vorgehensweise ratsam – in der dichtbesiedelten Kulturlandschaft wohl nicht.
Es kann in manchen Fällen erforderlich sein, die Entfernung von Auslösern mit der Vergrämung zu kombinieren oder gar final die letale Entnahme durchzuführen, wenn die Vergrämung scheitert. Ziel ist dabei die unerwünschte Verhaltensweise so schnell und nachhaltig wie möglich abzustellen.
Wir sollten in Deutschland – unabhängig von der Frage, ob auf Bundes- oder auf Landesebene – umgehend einen konkreten Personenkreis namentlich definieren, der in den hier zuvor beschriebenen Maßnahmen geschult, rechtlich abgesichert und behördlich ermächtigt wird, damit dieser umgehend im Bedarfsfall aktiviert werden kann. Ganz nach dem Motto “Handeln, bevor das Kind in den Brunnen fällt.” sollte besser schon heute eine solche Mannschaft zur Verfügung stehen und nicht erst aufgebaut werden, wenn ein solcher Wolf in Erscheinung tritt und dabei eine Gefahr für Menschen darstellt.
Ob es uns gefällt oder nicht, wir werden es in Zukunft mit der Zunahme des Wolfsbestandes in Deutschland in Einzelfällen mit sogenannten auffälligen Wölfen unterschiedlicher Couleur zu tun haben. Ein verantwortungsvoller Umgang im Rahmen eines soliden Wolfsmanagements mit diesen Wolfsindividuen ist unabdingbar und muss im Einklang mit der gültigen Rechtslage und mit der zügigen Erteilung entsprechender Genehmigungen, mit der umgehenden Beauftragung geschulter Personen, die die unerwünschte Verhaltensweise des Wolfes abwenden und mit einer engen Kommunikation aller am Wolfsmanagement beteiligten Personen einhergehen. Die Sicherheit des Menschen muss dabei an erster Stelle stehen.
Gleichsam wird sich die Gesellschaft mehr und mehr die Frage stellen müssen, welche Minimumdistanz als “Regel” dem Wolf bzgl. Abstand zum Menschen zuzusprechen ist. Sollen es 10, 20, 30, 50, 80 oder 100 Meter sein? Derzeit sollen es 30 m sein. Wir werden in Deutschland dauerhaft nicht umhinkommen, uns dieser Fragestellung anzunehmen. Dabei geht nicht um Panikmache, sondern um den verantwortungsvollen Umgang mit Wölfen in Bezug auf Menschen.
Wir sollten uns dabei immer wieder vor Augen führen, dass es sich bei auffälligen Wölfen um Einzelfälle handelt und nicht um “Massenprodukte”. Wann immer eine Gesellschaft mit neuen Herausforderungen konfrontiert wird, braucht sie Zeit um den Umgang mit der jeweiligen Situation zu erlernen. So ist es auch mit gewissen Maßnahmen im Wolfsmanagement. Wie müssen den beherzten Umgang mit einzelnen Wölfen erst wieder als Bestandteil des allgemeinen Umgangs erlernen.
Menschen, die jegliche Maßnahmen im Umgang mit auffälligen ablehnen, kann ich nur dazu einladen den Standpunkt auf dem sie stehen zu überdenken. Es wird an Vergrämung oder sogar Entnahme kein Weg vorbei führen. Menschen, die plötzlich in allen Wölfen auffällige Tiere sehen, sind ebenfalls dazu eingeladen eine differenzierte Sichtweise einzunehmen.
Das oben angeführte BFN-Skripten 502 weist unter eine Tabelle aus, die Handlungsempfehlungen benennen in Bezug auf unterschiedliche Situationen im Umgang mit auffälligen Wölfen:
Tab. 1: Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die Gefährlichkeit für den Menschen und daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen. Situationen, die Aufmerksamkeit verlangen, bedürfen einer genauen Analyse. Die Öffentlichkeit sollte in diesen Fällen informiert werden.
Verhalten | Ursache | Einschätzung | Handlungsempfehlung |
Wolf läuft im Schutz der Dunkelheit direkt an Ortschaften entlang oder durch Siedlungen hindurch | Wölfe meiden Menschen, aber nicht menschliche Strukturen. | Ungefährlich. | Kein Handlungsbedarf. |
Wolf läuft im Hellen in Sichtweise von Ortschaften/Einzelgehöften entlang. | Wölfe meiden Menschen, aber nicht menschliche Strukturen. | Ungefährlich. | Kein Handlungsbedarf. |
Wolf flüchtet nicht sofort beim Anblick von Menschen und Autos. Bleibt stehen und beobachtet seinerseits. | Der Wolf hat keine schlechte Erfahrung gemacht.
Insbesondere Jungwölfe reagieren eher unbedarft und neugierig. |
Ungefährlich. | Kein Handlungsbedarf. |
Wolf wird über mehrere Tage unter 30 m entfernt von bewohnten Häusern gesehen (mehrere Ereigneisse über einen längeren Zeitraum). | Wolfsverhalten kann unterschiedliche Ursachen haben, z.B. Futterquelle oder Anziehung zu Hunden. | Verlangt Aufmerksamkeit.
Mögliches Problem mit starker Habituierung/positiver Konditionierung. |
Suche nach unt Entfernen von Anreizen.
Eventuell vergrämen. |
Wolf toleriert mehrfach die Annäherung von Menschen auf unter 30 m. | Wolf wurde verstärkt an die Anwesenheit von Menschen gewöhnt. | Verlangt Aufmerksamkeit.
Anzeichen für starke Habituierung. Mögliches Problem mit positiver Konditionierung. |
Möglichst frühzeitig besendern und vergrämen.
Bei ausbleibendem Erfolg Entnahme. |
Wolf nähert sich mehrfach Menschen auf unter 30 m. | Wolfsverhalten kann unterschiedliche Ursachen haben, z.B. der Wolf wurde durch die Anwesenheit von Menschen „belohnt“ oder der Auslösereiz ist ein Hund. | Verlangt Aufmerksamkeit bis kritisch.
Positive Konditionierung in Verbindung mit starker Habituierung kann dazu führen, dass Wölfe immer dreister werden. Verletzungen nicht ausgeschlossen |
Dokumentation und Analyse der Situation.
Je nach Situation möglichst frühzeitig besendern und vergrämen. Bei ausbleibendem Erfolg Entnahme. |
Wolf reagiert unprovoziert agressiv auf Menschen. | z.B. Tollwut, extreme Habituierung | Gefährlich. | Entnahme. |
Im Bereich der Belohnung wird unterschieden:
- Bedingte Appetenz
- Bedingte Aktion
Im Bereich der Bestrafung wird unterschieden:
- Bedingte Hemmung
- Bedingte Aversion
Um die zuvor beschriebenen zu erlernenden (bedingten) Wirkungen zu erzielen ist der Einsatz von Verstärkern erforderlich. Diese Verstärker sind:
Eine erwünschte Verhaltensweise (Handlung) soll in Zukunft öfter oder immer gezeigt werden:
Positive Belohnung (+) Angenehmes hinzufügen
Negative Belohnung (-) Unangenehmes wegnehmen
Eine erwünschte Verhaltensweise (Handlung) soll in Zukunft seltener oder nie gezeigt werden:
Positive Bestrafung (+) Unangenehmes hinzufügen
Negative Bestrafung (-) Angenehmes wegnehmen
Gelegentlich wird die positive und negative Verstärkung im Sinne von “gut” und “böse” dargestellt. Dieser Zusammenhang ist aus der Lerntheorie heraus nicht ableitbar. Vielmehr wird hierbei missverstandenes diskutiert.
Beim Einsatz von Verstärkern ist weiterhin zu beachten:
- Qualität und Quantität der Verstärker
- Gewöhnung, Diskriminierung und Generalisierung
- Lernen erfolgt Kontext gebunden (z.B. ortsgebunden)
- Versteckte/unbedachte Belohnung
- Verstärkungspläne (kontinuierlich/partiell)
Ein Wolf, der immer wieder die Nähe zum Menschen aufsucht – warum auch immer – muss also für dieses unerwünschte Verhalten bestraft werden. Es gilt das Ziel zu erreichen im Wolf eine bedingte (erlernte) Aversion, mindestens jedoch eine Hemmung zu erzeugen. Dieses kann effektiv nur dadurch erreicht werden, dass das Tier unter Anwendung positiv bestraft wird, dem Tier also etwas Unangenehmes hinzugefügt wird.
Die möglicherweise parallel einhergehende Entfernung von Auslösern (Attraktionen) stellt somit im übertragenen Sinne eine negative Bestrafung dar, denn es wird dem Tier etwas Angenehmes weggenommen – z.B. die immer offenstehende und gefüllte Mülltonne.
Bei der Bestrafung des Tieres ist es von höchster Wichtigkeit, dass das Tier die durch den Menschen angedachte Bestrafungsmaßnahme auch als Bestrafung empfindet! Ist dem nicht so, hat die Bestrafungsmaßnahme nicht gewirkt und sie muss intensiviert werden. Desweiteren kann es sein, dass das Tier ortsgebunden lernt und daher an verschiedenen Orten bestraft werden muss, falls es eben weiterhin an unterschiedlichen Orten das unerwünschte Verhalten zeigt. Diese Vorgehensweise wird Generalisierung genannt. Ein weiterer zu bedenkender Aspekt ist, dass es sogar sein, dass das Tier genau merkt, durch wen es bestraft wird – also durch welche konkrete Person. So zeigt das Tier die unerwünschte Verhaltensweise im Beisein der Person nicht mehr, wohl sobald die Person nicht mehr anwesend ist. In diesem Fall muss das Tier von verschiedenen Personen bestraft werden.
Bei der Vergrämung können unterschiedliche Hilfsmittel zu Anwendung kommen. Diese sind zu unterscheiden, je nachdem, ob ein Mensch diese Hilfsmittel bei der Vergrämung selbst bedient oder ob es sich um “automatisierte” Hilfsmittel handelt.
Hilfsmittel mit Bedienung durch den Menschen:
- Geschosse unterschiedlicher Art (Gummi, Paintball, Pfefferkugeln, Steinsalz)
- Pfefferspray
- “Heuler”, die aus Pistolen verschossen werden
- Knallkörper
- etc.
“Automatisierte” Hilfsmittel:
- Blitzlichter
- Ultraschallgeräusche
- Stromzäune
- Herdenschutztiere
- etc.
Eine von vielen Grundregeln, die zu einer erfolgreichen Vergrämung des Wolfes führen, ist die korrekte Anwendung der Hilfsmittel durch den Menschen. Hierzu ein Beispiel:
Ein Wolf nähert sich immer wieder Menschen und soll unter Verwendung von Gummigeschossen vergrämt werden. Es ist es wichtig, dass der Schütze genau um die Wirkweise des Geschosses weis hinsichtlich der Flugbahn, kinetischen Energie, minimaler Abstand zum Tier und maximaler Abstand zum Tier, um den Strafreiz anzubringen.
In keinem Fall darf der Wolf derart verletzt werden, dass Knochenbrüche, Einschränkungen der Sinnesleistungen, etc. die Folge sind. Ein “Blauer Fleck” (Hämatom) hingegen darf dem Tier zugemutet werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der erfolgreichen Vergrämung eines Wolfes durch den Menschen ist, dass der Wolf genau mitbekommt, dass ein Mensch in bestraft und der Strafreiz nicht aus dem “Hinterhalt” kommt. Hierbei sind sogar Witterungsverhältnisse zu berücksichtigen – nähert sich der Mensch dem Wolf unter Gegenwind oder mit Rückenwind?